Impressum AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von der HKS Lazar Sp. z o.o. (nachstehend Auftragnehmer genannt) übernommenen Aufträge, sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart, sofern sie den Abschluss von Montage‐ / Bauverträgen zum Gegenstand haben, und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Kunden (nachstehend Auftraggeber / Käufer genannt).

1.1 Geltungsbereich ‐ Für alle Bestellungen, auch über Messekontakte, unsere Internetseiten thermolesch.de, pelletheizung‐shop.de, heizungsmontage24.de, Facebook oder über EBAY, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Vertragspartner ‐ Der Kaufvertrag kommt zustande mit HKS Lazar Sp. z o.o., ul. Wodzisławska 15 B, 44-335 Jastrzębie Zdrój, Polen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftige Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebot, Urheberrecht, Vertrag

2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber / Käufer unverbindlich und freibleibend. Alle Vertragsabreden, Vereinbarungen, Bestellungen, mündliche Nebenabreden sowie Zusicherungen bedürfen der Schriftform und werden erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder eines Lieferscheins verbindlich. Abweichungen und Ergänzungen der Ursprungsplanungen werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden.

2.2 Alle Angaben vom Auftragnehmer oder Vorlieferanten bezüglich Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, technische Daten, Liefertermine und Bezugnahme auf Normen in jeglichen Unterlagen sind für den Auftragnehmer unverbindlich und stellen weder eine Zusicherung von Eigenschaften, noch eine Beschaffenheitsgarantie dar. Modelle, Zeichnungen, Pläne sowie deren rechnerische Grundlagen sind Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen dem Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung eines Auftrages unverzüglich zurückgegeben.

2.3 Genehmigungen ‐ Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber / Käufer zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber / Käufer zur Verfügung zu stellen.

2.4 Vertragstextspeicherung, Vertragssprache – Der Auftragnehmer speichert den Vertragstext und sendet dem Auftraggeber / Käufer die Bestelldaten und AGB per E‐Mail zu. Die AGB können vom Auftraggeber / Käufer jederzeit auch auf der Internetseite des Auftragnehmers eingesehen und herunterladen werden. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

§ 3 Preise

Es werden, soweit nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, die am Tag der Lieferung geltenden Preise der zu diesem Zeitpunkt aktuellen allgemeinen Preisliste berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.1 Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme.

3.2 Für Über‐, Nacht‐, Sonn‐ und Feiertagsstunden sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.

3.3 Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, berechtigen den Auftragnehmer, bei nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn‐ oder Materialpreiserhöhungen Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen.

3.4 Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Montagearbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist dieser berechtigt die Arbeiten innerhalb von zwei Monaten nach einer Verhandlungsaufforderung und dem Nichtzustandekommen einer Einigung unverzüglich einzustellen und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

§ 4 Zahlung

Der Auftragnehmer akzeptiert folgende Zahlungsmethoden:

    Vorkasse / Überweisung
    Paypal (mit Käuferschutz)
    Barzahlung

4.1 Im Auftragsfall ‐ nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen ‐ werden 25 Prozent des Gesamtauftragswertes per Vorkasse, weitere 50 Prozent bei Lieferung und Montagebeginn ‐ zahlbar sofort ‐ und die restlichen 25 Prozent nach Ab‐ und Inbetriebnahme der Anlage ‐ zahlbar innerhalb von 7 Tagen ‐ fällig.

4.2 Sofern nicht andere Zahlungsziele als die vorgenannten vereinbart sind, ist HKS Lazar Sp. z o.o. berechtigt, dem Kunden 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Mahnung, Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite den Verzug zu berechnen, mindestens die gesetzliche Versäumnisverzinsung. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Werden Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, ist HKS Lazar Sp. z o.o. berechtigt alle noch ausstehenden Forderungen einzuziehen bzw. Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

4.3 Zahlungsverzug wird während der Verzugsdauer verzinst. Der Verzugszinssatz wird gemäß den gültigen Prozentpunkten bei Verbrauchergeschäften nach § 288 BGB berechnet. Handelt es sich um ein Handelsgeschäft, bei dem kein Verbraucher beteiligt ist, wird stattdessen gemäß § 288 Absatz 2 für Entgeltforderungen ein um neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegender Verzugszinssatz angewendet.

4.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden / Auftragsgebers oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Ausnahme besteht nur dann, wenn die Gegenforderung nicht bestritten bzw. rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferung, Lieferfristen

5.1 Vorab‐ und / oder Teillieferungen sind im für den Auftraggeber / Käufer zumutbaren Umfang gestattet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abrufaufträgen ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen zu liefern. Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt. Abruftermine und –mengen können, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, nur im Rahmen der Liefermöglichkeiten des Auftragnehmers berücksichtigt werden.

5.2 Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber / Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen gem. § 4 Abs. 4.1 und sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers / Käufers voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer verschuldet wird.

5.3 Trotz aller Sorgfalt kann es bei der Lieferung zu Transportschäden kommen. Schadensregulierung kann nur dann erfolgen, wenn am Tag der Lieferung der Wareneingang sorgfältig geprüft und eine entsprechende Bestätigung dem Fahrer der Lieferfirma bescheinigt wurde. Bei Schadensfällen informiert der Auftraggeber / Käufer umgehend den Auftragnehmer per Telefon, Email unter sekretariat@hkslazar.pl oder per Fax unter +48 32 47 57 123 / +48 32 47 29 578 / +48 32 47 51 960.

5.4 Sollte der Auftragnehmer einen bestellten Artikel nicht liefern können behält sich dieser vor, mit einem qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel schnellst möglich Ersatz zu leisten. Falls der Auftraggeber / Käufer das Alternativangebot dennoch nicht annehmen möchte, sendet der Auftraggeber / Käufer die Ware an den Auftragnehmer zurück. Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftragnehmer. Für den Fall des Einbehaltes gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gem. § 9 dieser AGB.

5.5 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse z. B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Auftraggeber / Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

§ 6 Liefer‐ und Versandkosten

6.1 Die Versandkostenbeteiligung für DHL‐Postpakete innerhalb Deutschlands beträgt 5,80 EURO pro Paket.

6.2 Warensendungen, die schwerer als 100 kg sind, werden auf Paletten über Spedition versandt. Die Frachtkosten betragen 150,00 EURO pro Palette. Bei Sammelbestellungen ab 4 Stück pro Bestellung werden Frachtkosten individuell ermittelt und angeboten.

6.3 Umfasst eine Bestellung mehr als eine Lieferadresse, werden Versandkosten pro Lieferadresse erhoben.

6.4 Für nachträglich bestellte Waren (Ersatzteile) und Sonderbestellungen gelten folgende Bestimmungen:
Nach der Benachrichtigung des Auftraggeber / Käufer über den Eingang der bestellten Ware im Lager, ist diese innerhalb von 2 Wochen (10 Arbeitstagen) im Lager in Taunusstein, Idsteiner Straße 87 a abzuholen.

6.5 Für Sendungen per Nachnahme werden Ihnen zusätzlich Nachnahmegebühren berechnet, die der Spediteur oder Transportunternehmen für diesen Dienst verlangt. Bei einem Versand ins Ausland fallen eventuell höhere Versandkosten, Zölle und Gebühren an.

§ 7 Montage

7.1 Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, folgende Bestimmungen. Der Auftraggeber / Käufer hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung sowie branchenfremde Nebenarbeiten;

7.2 Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 14 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber / Käufer zu beginnen, sofern der Auftraggeber / Käufer die gem. § 2 Abs. 2.3 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und die vereinbarte Anzahlung gem. § 4 Abs. 4.1 beim Auftragnehmer eingegangen ist.

7.3 Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber / Käufer zu vertreten hat, und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz verlangen oder dem Auftraggeber / Käufer eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werde. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer neben seinem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste.

7.4 Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leitungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggeber / Käufers über.

§ 8 Abnahme

8.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers sind förmlich abzunehmen.

8.2 Der Auftraggeber / Käufer ist zur Verweigerung der Abnahme berechtigt, wenn die Leistungen des Auftragnehmers wesentliche Mängel aufweisen. Ein wesentlicher Mangel, der zur Verweigerung der Abnahme berechtigt, liegt auch dann vor, wenn nicht alle Revisionspläne, Bestandspläne, Dokumentationen und Bedienungsanleitungen, die für die dauerhafte Nutzung und den Betrieb des Werks erforderlich sind, spätestens zum Abnahmetermin vorgelegt werden.

8.3 Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen behördlichen Abnahme‐ und Abnahmebescheinigungen für seine Leistungen rechtzeitig zu beantragen, einzuholen und die hierfür anfallenden Kosten zu übernehmen.

§ 9 Schadensersatzansprüche

9.1 Schaden‐ und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggeber / Käufer (im Folgenden:
Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

9.2 Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers / Käufer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.3 Soweit dem Kunden Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

9.4 Gemäß der §§ 323 i. V. m. 440 BGB ist bei begründetem Sachmangel dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Sachmangel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern (gem. § 439 BGB), bevor eine Minderung oder Schadensersatz seitens des Auftragsgebers / Käufers geltend gemacht werden kann. Dies setzt einen rechtzeitigen und lückenlosen Informationsaustausch voraus, so dass Folgeschäden vermieden werden können. Ein Vertragsrücktritt oder eine Kaufpreisminderung kann vom Auftraggeber / Käufer erst nach vergeblicher Aufwendung verlangt werden (gem. §§ 440, 323 und 326 Abs. 5, § 441, §§ 284, 280, 281, 283 und 311a).

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentums‐ und Verfügungsrecht an den Liefergegenständen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen § 449 Abs. 1 BGB bis zur Begleichung sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn sich der Auftraggeber / Käufer vertragswidrig verhält.

10.2 Der Auftraggeber / Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl‐, Feuer‐, und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

10.3 Müssen Wartungs‐ und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber / Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, ist der Auftragnehmer vom Auftraggeber / Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber / Käufer für den entstandenen Ausfall des Auftragnehmers.

§ 11 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‐Mail) oder ‐ wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird ‐ durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB‐InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB‐InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
HKS LazarSp. Z o.o. ul. Wodzisławska 15 B, 44-335 Jastrzębie Zdrój, woj. Śląskie
Email: sekretariat@hkslazar.pl | Phone: +48 32 47 57 123 / +48 32 47 29 578 / +48 32 47 51 960

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung ‐ wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre ‐ zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die  bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 12 Haftungsbeschränkung

12.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) beruhen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungs-gesetzes bleiben davon unberührt.

12.2 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Auftragnehmer haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online‐Angebotes, noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

§13 Manipulationen

Bei Inbetriebnahme und nach Einweisung werden Kesselanlagen sowie alle in Betrieb genommenen Nebengeräte (Pufferspeicher, Solaranlage, Pumpengruppen etc.) in einwandfreiem Zustand sowie optimaler Einstellung für einen störungsfreien Dauerbetrieb übergeben.

Schäden, die durch Nichtbeachten der Anweisungen bzw. der übergebenen Bedienungsanleitung, unsachgemäßer Handhabung, Fremdeingriff oder anderen Manipulationen verursacht werden, lassen den Garantieanspruch sofort erlöschen.

Leistungen eines Monteureinsatzes zur Regulierung und erneuten fachgerechten Einstellung werden dann in vollem Umfang kostenpflichtig.

Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll, dass er die Hinweise zur Betriebssicherheit und dem Erhalten des Garantiean-spruches zur Kenntnis genommen hat.

§14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der gewerblichen Niederlassung der HKS Lazar Sp z o.o..

Jastrzębie Zdrój,  August 2016

Moderne Heizanlagen HKS Lazar

Moderne Heizanlagen

Presse

Klasse 5 und Egodesign - ein neuer Maßstab für die ZH-Kessel

Leider ist die Luftqualität immer schlechter. Das Ausmaß des Problems, das bis vor kurzem kaum angesprochen wurde, wird durch den Bericht der Weltgesundheitsorganisation belegt, der auf Grundlage von Daten aus dem Jahre 2016 erstellt wurde. Er enthält ein Ranking mit 50 Städten Europas mit schlechtester Luftqualität. Wie schlecht die Qualität der Luft in Polen ist, beweist nicht nur die Tatsache, dass eine polnische Stadt auf dem berüchtigten ersten Platz des Rankings steht, sondern auch die Tatsache, dass die Liste 33 weiter Städte in Polen aufführt...

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