Regeln für das Inverkehrbringen von Wärmepumpen mit R290 Propan als Kältemittel
27.05.2020
Wie wird die Propan-Wärmepumpe R290 als Kältemittel vermarktet? Welche Voraussetzungen muss das Gerät erfüllen, um in unserem Land zugelassen zu werden?
Welche Anforderungen muss eine Wärmepumpe erfüllen, um auf den Markt gebracht zu werden?
Eine Wärmepumpe ist ein komplexes Gerät, das aus vielen Komponenten besteht. Dazu gehören hauptsächlich Kompressor, Kondensator, Verdampfer, Expansionsventil, Steuerung und interne Kreislaufleitungen. Damit das Gerät zum Handel zugelassen werden kann, müssen seine Parameter den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dies wird durch die Herstellererklärung und die CE-Kennzeichnung bestätigt.
Die CE-Kennzeichnung einer Wärmepumpe gibt an, dass sie allen geltenden Gesetzen entspricht. Die wichtigsten Rechtsakte, die die Zulassung einer bestimmten Wärmepumpe bestimmen, sind:
- Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte,
- Richtlinie 2004/108/EG zur elektromagnetischen Verträglichkeit,
- 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie.
Die Richtlinie 97/23/EG ist mit der polnischen Norm PN-EN 378-2: 2002 Kälteanlagen und Wärmepumpen harmonisiert, die Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen festlegt.
Bei erfolgreicher Bewertung stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung der Wärmepumpe zu den Anforderungen der relevanten Normen und Richtlinien aus. Es bringt auch die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt und die Nummer der notifizierenden Stelle an, die für die Prüfung der Übereinstimmung der Wärmepumpe mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen verantwortlich war. Es ist erwähnenswert, dass die CE-Kennzeichnung die Konformität der gesamten Baugruppe mit den für sie geltenden Richtlinien bestätigt. Daher ist es nicht erforderlich, für jede Komponente ein separates Etikett zu verwenden. Jedem sollten jedoch Informationen beigefügt sein, die es ermöglichen, den Hersteller und die Parameter des Geräts zu identifizieren. Außerdem ist eine Dokumentation erforderlich, die Anweisungen für Installation, Wartung, Betrieb und mögliche Vorsichtsmaßnahmen enthält.
Wärmepumpen, die fluorierte Gase als Kältemittel verwenden, unterliegen zusätzlich den Bestimmungen der EU-Verordnung 517/2014 und dem Gesetz vom 12. Juli 2017 zur Änderung des Gesetzes über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und über bestimmte fluorierte Treibhausgase, die sogenannten F-Gase Gesetz. Sie definieren unter anderem welche Kältemittel zu welchen Konditionen verwendet werden können.
Zusätzliche Anforderungen für Wärmepumpen mit R290-Propan als Kältemittel
Die oben genannte EU-Verordnung 517/2014 und das F-Gase-Gesetz gelten nicht für Wärmepumpen, die Propan R290 als Kältemittel verwenden. Seine Freisetzung in die Atmosphäre schädigt die Ozonschicht nicht, und der Einfluss auf den Treibhauseffekt ist vernachlässigbar. Aufgrund seiner Brennbarkeit unterliegt es jedoch der Verordnung des Entwicklungsministers vom 11. Juli 2016 über die Anforderungen an Druckgeräte und Druckgerätebaugruppen.
Um eine Wärmepumpe mit R290-Propan als Kältemittel in unserem Land legal auf den Markt zu bringen, ist das Wichtigste, ein CE-Zertifikat von einer autorisierten Benennungsstelle zu erhalten. Da R290-Propan ein brennbares Medium der Klasse A3 ist, müssen einige Elemente der damit arbeitenden Wärmepumpe zusätzlich die Anforderungen der ATEX-Norm erfüllen.
Wie Sie sehen, sind die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Wärmepumpen mit R290-Propan als Kältemittel strenger als für andere Geräte dieser Art. In diesem Fall muss die Zertifizierungsstelle den sicheren Betrieb von R290-Propan für jede Komponente der Wärmepumpe überprüfen. Hersteller von Kältekomponenten bieten mit R290 oder HC gekennzeichnete Produkte an, die speziell für den Betrieb mit R290-Propan entwickelt wurden. Ein Beispiel dafür ist der speziell für dieses Medium ausgelegte Coopelad-Kompressor, der in unseren Wärmepumpen zum Einsatz kommt. Um es im Entwärmungssystem einsetzen zu können, musste es bisher einer zusätzlichen Ex-Zulassung der EU-Richtlinie ATEX unterliegen. Vor dem Inverkehrbringen wurden unsere Wärmepumpen einer mehrmonatigen zweistufigen Inspektion durch das Central Refrigeration Center COCH in Krakau unterzogen, das das einzige Gerät in Polen mit einer solchen Genehmigung ist.